Am 2. November 2023 veröffentlichte die offizielle FCC neue Regeln für die Verwendung des FCC-Labels und ersetzte den vorherigen Leitfaden KDB 784748 D01 Teil 15 und 18 v09r01 durch den aktualisierten Leitfaden KDB 784748 D01 Allgemeine Kennzeichnung v09r02.
Abschnitt 2.5 wurde aktualisiert und enthält nun spezifische Schritte zum Erhalt des FCC-Labels. Hinweis 12 erläutert die Unterschiede zwischen dem FCC-Logo auf der Website und dem FCC-Label in 47 CFR 2.1074. Es gibt einen subtilen Stilunterschied zwischen dem Logo auf der Website https://www.fcc.gov/logos und der in 47 CFR 2.1074 angezeigten Version. Beide Versionen des Logos können in Verbindung mit dem SDoC-Geräteautorisierungsprogramm verwendet werden.
Das FCC-Label darf nur für Produkte verwendet werden, die geprüft und bewertet wurden und dem SDoC-Programm (Supplier's Declaration of Conformity) entsprechen. Bei Verwendung des FCC-Labels muss zusätzlich eine eindeutige Identifizierungsmethode oder eine Konformitätserklärung angegeben werden, es sei denn, das SDoC-Programm ist vollständig auf das Produkt anwendbar. Das FCC-Label darf nicht für Produkte verwendet werden, die von der Regelautorisierung ausgenommen sind (z. B. Geräte gemäß den Ausnahmen von Abschnitt 15.103 oder Nebenstrahler gemäß Abschnitt 15.3).
Das FCC-Logo für die S -Doc-Konformität kann von https://www.fcc.gov/logos heruntergeladen werden und umfasst Versionen in Schwarz, Blau und Weiß.
Von der FCC zertifizierte Produkte müssen ein Typenschild oder Etikett mit der FCC-ID (FCC-ID) gemäß Abschnitt 2.925 tragen. Das FCC-ID-Etikett muss dauerhaft auf der Produktoberfläche oder in einem zugänglichen, nicht abnehmbaren Fach (z. B. dem Batteriefach) angebracht sein. Das Etikett muss klar und lesbar sein und der Größe des Geräts und seines Beschriftungsbereichs entsprechen. Bei sehr kleinen Geräten oder Geräten mit breitem Anwendungsbereich, bei denen die Schriftgröße die Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann die FCC-ID in die Bedienungsanleitung aufgenommen werden. Die FCC-ID muss außerdem auf der Produktverpackung oder auf abnehmbaren Etiketten angebracht sein.
Produkte mit eingebauten Displays oder elektronischen Bildschirmen können die FCC-ID, Warnhinweise und andere erforderliche Informationen elektronisch auf dem Display anzeigen. Bestimmte HF-Geräte erfordern zudem eine Kennzeichnung in der Produktverpackung oder müssen die FCC-ID und weitere Informationen (wie die Modellnummer) elektronisch anzeigen. Für diese Geräte sollte zur Identifizierung bei Import-, Marketing- und Verkaufsprozessen zusätzlich ein physisches Etikett auf dem Gerät oder der Verpackung angebracht werden.
1. Freiwillige Nutzung: Die Verwendung des FCC-Logos ist freiwillig und gemäß SDoC nicht verpflichtend. Gemäß FCC-Regel 2.1074 können Kunden das FCC-Logo im SDoC-Zertifizierungsprogramm verwenden, dies ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben.
2. Verantwortung des Anmelders: Für die SDoC muss die verantwortliche Partei (z. B. Hersteller, Monteur, Importeur, Einzelhändler oder autorisierte Partei) ein Deklarationsdokument vorlegen, um das Produkt verkaufen zu können. Die verantwortliche Partei muss:
- Ein in den USA ansässiges Unternehmen sein.
- Sie müssen in der Lage sein, Produkt- und Testberichte sowie Aufzeichnungen bereitzustellen, um die Einhaltung der FCC-SDOC- Anforderungen bei Marktprüfungen sicherzustellen.
- Fügen Sie das Dokument mit der Konformitätserklärung der Begleitdokumentation des Produkts bei.
3. Anforderungen an das Erklärungsdokument: Gemäß FCC-Regel 2.1077 muss das Erklärungsdokument Folgendes enthalten:
- Produktinformationen (Name, Modell usw.).
- FCC-Konformitätswarnung (die je nach Produkttyp variieren kann).
- Informationen zur verantwortlichen Partei in den USA (Firmenname, Adresse, Kontaktinformationen).
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