Die REACH-Zertifizierung ist eine Verordnung der Europäischen Union zum Chemikalienmanagement, die darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den mit Chemikalien verbundenen Risiken zu schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu verbessern. Die Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe, jedoch nicht für Gemische oder fertige chemische Produkte. Sie betrifft etwa 30.000 chemische Produkte auf dem EU-Markt und erhöht die Kosten für den Export von Produkten in die EU um etwa 5 % und für den Import von Produkten aus der EU um etwa 6 %.
Um die REACH-Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, müssen Hersteller ihre Produkte bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Dazu gehören Prozesse wie Antragstellung, Bereitstellung von Produktinformationen, Einsendung von Proben, Tests und die Erstellung von Berichten. Wenn ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthält, müssen Hersteller nachgeschaltete Anwender oder Verbraucher informieren und ihren Informationspflichten nachkommen. Darüber hinaus ist eine Meldung an die ECHA erforderlich, wenn ein Produkt mehr als 0,1 % (w/w) SVHC enthält und das jährliche Exportvolumen 1 Tonne übersteigt.
Der Zertifizierungsprozess dauert in der Regel etwa eine Woche und die Kosten variieren je nach Material des Produkts. Die REACH-Zertifizierung ist in der EU ein freiwilliger Test und umfasst nur Testberichte ohne Zertifikate. Für in die EU exportierte Produkte ist die REACH-Zertifizierung ein notwendiger Test, um die Einhaltung der REACH-Vorschriften sicherzustellen.
1. Informationsberatung: Beratung mit der REACH-Zertifizierungsstelle JJRLAB, um die Anforderungen und spezifischen Schritte der REACH-Zertifizierung zu verstehen.
2. Produktregistrierung: Einreichung von Produktmustern, Antragsformularen, Produktspezifikationen, Packlisten, Pro-forma-Rechnungen, Materialbestandsformularen usw. bei der REACH-Zertifizierungsstelle zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften.
3. Produktbewertung: Die REACH-Zertifizierungsstelle bewertet das Produkt auf die Einhaltung der Vorschriften und kategorisiert und kennzeichnet das Produkt auf Grundlage der Ergebnisse.
4. Produktzulassung: Ein Zulassungsantrag ist erforderlich, wenn das Produkt besonders schädliche Chemikalien enthält.
5. Produktbenachrichtigung: Informationen zu den im Produkt enthaltenen Chemikalien müssen für eine wirksame Verwaltung und Kontrolle gemeldet werden.
6. Produktkonformitätserklärung: Hersteller müssen REACH-Erklärungen oder Testberichte vorlegen, um die Einhaltung der Beschränkungen für Cadmium, Nickel und Blei in der REACH-Verordnung nachzuweisen.
7. Registrierungszertifikat: Nach Abschluss der oben genannten Schritte stellt die REACH-Zertifizierungsstelle ein Registrierungszertifikat aus, das beweist, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und in der EU frei verkauft werden kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die REACH-Zertifizierung je nach Art des Produkts, der Komponenten und der Testmethoden variieren. Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr eine Woche und es gibt keine Gültigkeitsdauer. Spezifische Details müssen mit der REACH-Zertifizierungsstelle oder den JJRLAB-Ingenieuren besprochen werden.
Die REACH-Zertifizierung ist ein spezifisches Zertifizierungsprojekt im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung, das für alle Chemikalien gilt und auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umweltsicherheit abzielt. Zu den spezifischen Projekten der REACH-Zertifizierung gehören:
1. Registrierung: Hersteller und Importeure müssen eine Registrierung durchführen, um Chemikalien verkaufen zu dürfen.
2. Bewertung: Produkte müssen bewertet und ihre Eigenschaften durch Testmethoden bestimmt werden, die den Standardspezifikationen entsprechen.
3. Genehmigung: Für die Herstellung und Einfuhr besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und anderer gefährlicher Stoffe ist eine Genehmigung erforderlich.
4. Beschränkungen: Der Einsatz und die Emissionen von Chemikalien müssen gemäß den EU-Standards beschränkt werden.
5. Datenaustausch: Hersteller und Importeure sind verpflichtet, grundlegende Informationen über Chemikalien auszutauschen.
6. Übergangsfrist: Bereits auf dem Markt befindliche Chemikalien müssen innerhalb einer bestimmten Frist registriert und zugelassen werden.
Die Kosten für die REACH-Zertifizierung variieren je nach Faktoren wie der Art des Produkts, den Komponenten und den Testgegenständen. Der Marktpreis liegt zwischen 500 und 700 US-Dollar. Im Allgemeinen umfassen die Kosten für die REACH-Zertifizierung hauptsächlich Probentests und Berichtsgebühren. Die Probentestgebühr hängt von der Art der Zieldaten ab, z. B. von metallischen und nichtmetallischen Materialien. Die Zertifikatsgebühr richtet sich nach der Produktkategorie und der Anzahl der zu testenden Gegenstände. Darüber hinaus können die Verarbeitungsverfahren und die Dauer der REACH-Zertifizierung die endgültigen Zertifizierungskosten beeinflussen. Normalerweise umfasst der REACH-Zertifizierungsprozess Antrag, Angebot, Zahlung, Prüfung, Berichterstellung und Projektabschluss mit einer Zertifizierungsdauer von etwa 5 bis 7 Arbeitstagen. Konkrete Kosten können durch Rücksprache mit professionellen REACH-Zertifizierungsstellen oder JJRLAB-Ingenieuren ermittelt werden.
Die REACH-Zertifizierung gilt für alle Chemikalien, die auf dem EU-Markt produziert, importiert, verwendet und verkauft werden. Gemäß den Vorschriften umfassen Chemikalien Gemische, Artikel und Stoffe mit Stoffmengen von ≥1 Tonne/Jahr und Stoffmengen in Gemischen von ≥1 Tonne/Jahr. Die REACH-Verordnung der EU gilt für eine Vielzahl von Branchen, darunter die chemische Industrie, Spielzeug, Haushaltsgeräte, Möbel und Materialien. Auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe stehen 25 Chargen mit 219 Stoffen, die registriert, bewertet, zugelassen und beschränkt werden müssen. Das Ziel der REACH-Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Hersteller oder Lieferanten von elektrischen und elektronischen Produkten müssen gefährliche Stoffe in ihren Produkten identifizieren und kontrollieren und die Einhaltung durch eine REACH-Zertifizierung sicherstellen. Darüber hinaus müssen für Artikel, die besonders besorgniserregende Kandidatenstoffe enthalten, Sicherheitsdatenblätter (SDB) bereitgestellt werden. Für Stoffe, deren Verkauf eine Zulassung erfordert, müssen Anträge gemäß den Bestimmungen in Anhang XIV bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden. Darüber hinaus legen die REACH-Verordnungen Registrierungsfristen für verschiedene Arten und Mengen von Stoffen fest. Für Stoffe, die in die Phase-1-Verordnung aufgenommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsregelungen gelten.
Wenn ein Produkt mehr als 0,1 % (Gewichtsanteil) SVHC enthält, müssen den Empfängern in der Lieferkette ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden und es muss eine Meldung in der SCIP-Datenbank der ECHA erfolgen.
Ja, die REACH-Verordnung gilt für alle Chemikalien und Produkte, die Chemikalien enthalten, die innerhalb der EU hergestellt oder importiert werden.
Einzelhändler müssen sich im Allgemeinen nicht direkt für REACH registrieren. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die von Lieferanten erworbenen Produkte den REACH-Anforderungen entsprechen und den nachgeschalteten Anwendern die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen können.
Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der REACH-Verordnung?
Die Nichteinhaltung der REACH-Verordnung kann zu Produktverboten, Geldbußen, Rückrufen,
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