Die RSL (Restricted Substances List) enthält Stoffe, deren Verwendung in bestimmten Produkten aus Sicherheitsgründen eingeschränkt ist. Sie umfasst vor allem verschiedene chemische Substanzen, die schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sein können. Zu den wichtigsten Bestandteilen der RSL gehören:
- RSL-Phthalat (Testbericht des EU-RSL-Phthalat-Projekts)
- RSL-Berichtsqualifikation (EU-Testbericht zu chemischen Substanzen wie Blei und Cadmium, d. h. REACH-Anhang 17 für Blei, Cadmium und Phthalate 7P)
- RSL-SCCP (Testbericht für kurzkettiges chloriertes Paraffin)
Derzeit sind auch Hersteller von Unterhaltungselektronik verpflichtet, diese Berichte bereitzustellen. Darüber hinaus können Zertifizierungen wie CE-EMC, CE-LVD, FCC, CPC und UL erforderlich sein. Für Labore, die in der TEMU-Liste aufgeführt sind, können RSL-Report-Prüfberichte direkt in das Backend der TEMU-Plattform hochgeladen werden.
Phthalate sind eine Gruppe weit verbreiteter Weichmacher, die Kunststoffe modifizieren oder weicher machen. Sie sind häufig in Kunststoffen und Farben enthalten, insbesondere in PVC und Beschichtungen. Allerdings sind nicht alle Phthalate schädlich. Derzeit gelten 15 Phthalate als gefährlich und ihre Verwendung ist eingeschränkt.
Um den neuen EU-Standards zu entsprechen, verlangt die grenzüberschreitende E-Commerce-Plattform Pinduoduo von TEMU eine RSL-Phthalat-Zertifizierung für Produkte, die möglicherweise schädliche Phthalate enthalten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Gesundheit der Verbraucher und die Umweltsicherheit zu schützen und gleichzeitig den politischen Richtlinien zu entsprechen. Sie soll die Branche zu umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Praktiken ermutigen.
Für Verkäufer ist die Erlangung der RSL-Phthalat-Qualifizierung zu einer erheblichen Hürde für den erfolgreichen Einstieg in die TEMU Cross-Border Pinduoduo-Plattform geworden. Um diese Qualifikation zu erhalten, müssen Verkäufer strenge Tests durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte keine verbotenen Phthalate enthalten. Produkte, die diese Substanzen enthalten, müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist entweder korrigiert oder von der Plattform entfernt werden.
Beim Verkauf von Produkten auf Plattformen wie Amazon ist die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) unerlässlich. Gemäß REACH dürfen Produkte, die bestimmte Chemikalien, wie z. B. Schwermetalle, enthalten, nicht verkauft werden, wenn ihre Konzentrationen festgelegte Grenzwerte überschreiten. Weitere Informationen zu REACH finden Sie auf der Hilfeseite.
Spezifische Grenzwerte gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung:
- Cadmium: ≥ 0,01 % Gewichtsanteil
- Nickel: Freisetzungsrate von höchstens 0,2 µg pro Quadratzentimeter pro Woche (Migrationsgrenzwert)
- Blei: ≥ 0,05 % Gewichtsanteil
Die EU-Verordnung 1907/2006/EG (REACH-Zertifizierung) ist am 1. Juni 2007 offiziell in Kraft getreten. Gemäß REACH müssen Hersteller oder Importeure in der EU der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden, wenn der Gewichtsanteil bestimmter besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) in einem Produkt 0,1 % überschreitet und die Gesamtmenge dieser Stoffe 1 Tonne pro Jahr pro Hersteller/Importeur übersteigt.
Eine REACH-Zertifizierung ist für eine Vielzahl von Produkten erforderlich, darunter:
- Chemikalien, Legierungen, Kunststoffe, Halbzeuge
- Accessoires, Spielwaren, Möbel, Kosmetik, Schreibwaren
- Pigmente, Farben, Klebstoffe und Reinigungsmittel
- Textilien, Schuhe, Lederwaren und Accessoires
- Elektronische und elektrische Produkte und mehr
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