VCCI ist Japans Emblem für die Zertifizierung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), die von der Japan Electronics and Information Technology Industries Association (JEITA) verwaltet wird. Obwohl die VCCI-Zertifizierung nicht obligatorisch ist, ist sie für in Japan verkaufte IT-Produkte im Allgemeinen erforderlich.
VCCI arbeitet auf Mitgliedschaftsbasis. Hersteller müssen eine VCCI-Mitgliedschaft beantragen, bevor sie das VCCI-Logo verwenden dürfen. Um die VCCI-Zulassung zu erhalten, müssen EMI-Testberichte von von VCCI akkreditierten Testorganisationen ausgestellt werden. Derzeit gibt es in Japan keine Standards für Störfestigkeit.
Obwohl die VCCI-Zertifizierung freiwillig ist, wird sie von vielen Unternehmen als Nachweis für die Qualität ihrer Produkte eingesetzt. Obwohl sie technisch freiwillig ist, führt der Marktdruck zu ihrer praktischen Umsetzung.
1. Der Kunde reicht einen Antrag bei JJRLAB ein, gibt Produktdetails zur Kostenermittlung an, unterzeichnet Verträge und zahlt die vereinbarte Anzahlung.
2. Der Kunde füllt das Antragsformular aus und sendet es zusammen mit dem Produkt, dem Benutzerhandbuch und den technischen Dokumenten an JJRLAB.
3. JJRLAB erstellt auf Grundlage der erhaltenen Proben einen Testplan und führt die Tests gemäß den Standards durch. Wenn während des Tests ein Produkt versagt, ist der Kunde für die Behebung und Zahlung der entsprechenden Nachprüfungsgebühren verantwortlich.
4. Nach dem Test erstellt JJRLAB einen Testberichtsentwurf für den Kunden, der dann die Schlusszahlung leistet.
5. Sobald die letzte Zahlung erfolgt ist, stellt JJRLAB dem Kunden den offiziellen Testbericht und das VCCI-Konformitätszertifikat zur Verfügung.
6. Der Kunde unterzeichnet eine VCCI-Konformitätserklärung und bringt das VCCI-Logo auf dem Produkt an.
(1) Geräte der Klasse B: Diese müssen die Emissionsgrenzwerte der Klasse B einhalten und werden in Wohnumgebungen verwendet. Dazu gehören Geräte ohne festen Standort, über Kommunikationsnetze mit Strom versorgte Kommunikationsendgeräte, Personalcomputer, tragbare Textverarbeitungsgeräte und daran angeschlossene Peripheriegeräte sowie Faxgeräte.
(2) Geräte der Klasse A: Diese müssen die Emissionsgrenzwerte der Klasse A einhalten und umfassen Multimediageräte mit Ausnahme von Geräten der Klasse B.
- Geleitete Emission am Stromanschluss
- Leitungsgebundene Emission am Telekommunikationsanschluss
- Strahlungsemission (unter 1 GHz)
- Strahlungsemission (über 1 GHz)
Das Geschäftsjahr der VCCI läuft von April bis zum darauffolgenden März. Für Mitglieder, die im Oktober oder später beitreten (zweite Hälfte des Geschäftsjahres), beträgt der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr die Hälfte der folgenden Beträge. Rechnungen für die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden bestehenden VCCI-Mitgliedern jedes Jahr im April zugesandt. (Die VCCI-Mitgliedschaft wird jährlich fortgesetzt, sofern die Mitglieder nichts anderes mitteilen.)
Die Gebühren umfassen hauptsächlich Aufnahmegebühren, Jahresgebühren und Produkttestgebühren. (Die Testgebühren variieren je nach den Dienstleistungen und Kapazitäten des jeweiligen autorisierten VCCI-Labors.)
- Eintrittspreis: ca. 500 USD
- Jahresbeitrag, sinkend mit unterschiedlichen Mitgliedschaftsstufen:
- 7.000 USD
- 4.000 USD
- 2.000 USD
- 900 USD
1. Hersteller müssen eine VCCI-Mitgliedschaft beantragen, um das VCCI-Logo verwenden zu können. Um die VCCI-Zulassung zu erhalten, müssen EMI-Testberichte von von VCCI akkreditierten Testorganisationen ausgestellt werden.
2. Hersteller werden Mitglieder, indem sie einmal im Jahr Aufnahmegebühren und Jahresmitgliedsbeiträge entrichten. Nach Erhalt der Produkttestberichte müssen Kunden ebenfalls zur VCCI gehen, um Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge zu entrichten, bevor sie das VCCI-Label verwenden können. Dies wird in Japan als Registrierungsprozess bezeichnet.
3. Produkte, die den VCCI-Standards entsprechen, dürfen das richtige VCCI-Etikett anbringen. Produkte der Klasse A müssen auf ihren Etiketten die Einhaltung der HF-Strahlungsklauseln angeben, während Produkte der Klasse B nur das grundlegende VCCI-Logo aufweisen müssen. Diese Zertifizierung zielt speziell auf Multimediageräte ab und ist möglicherweise nicht für alle elektronischen und elektrischen Produkte geeignet.
- Niederfrequente Strahlung unter 1GHz: 10m Dunkelkammer
- Hochfrequenzstrahlung über 1GHz: 3m Dunkelkammer
- Leitungsgebundene Emissionen am AC-Anschluss: abgeschirmter Raum
- Leitungsgebundene Emissionen am Netzwerkanschluss: geschirmter Raum
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