Das derzeit am meisten diskutierte und etwas entmutigende Thema betrifft die GCC-Zertifizierungs-Compliance-Anforderung für Knopfzellenbatterieprodukte in den Vereinigten Staaten. Die USA haben schon immer großen Wert auf die Konformitätsdokumentation gelegt und von Verkäufern verlangt, Konformitätsanforderungsdokumente vorzulegen, bevor sie ihre Produkte verkaufen können.
Viele Verkäufer haben angegeben, dass sie mit dem GCC nicht vertraut sind und sich über die spezifischen Anforderungen, einschließlich der Notwendigkeit von Warnhinweisen, nicht im Klaren sind.
Die GCC-Anforderung geht auf einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall auf dem US-Markt zurück. Im Jahr 2020 starb ein Mädchen in Texas, nachdem es eine Knopfzellenbatterie aus einer Fernsehfernbedienung verschluckt hatte. Seitdem haben die Regulierungsbehörden in den USA über die Einführung neuer Sicherheitsstandards für Knopfzellenbatterien abgestimmt.
Am 11. September 2023 stimmte die CPSC für die Einführung des freiwilligen Standards ANSI/UL 4200a-2023 (der Sicherheitsnormen für Knopfzellenbatterien oder Produkte mit Knopfzellenbatterien enthält) als verbindliche Produktsicherheitsvorschrift für Verbraucher gemäß 16 CFR 1263 (ausgenommen Spielzeug).
Die CPSC hat festgestellt, dass das neueste Update von ANSI/UL 4200A, das am 30. August 2023 veröffentlicht wurde, die Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen für Verbraucherprodukte erfüllt, die die folgenden Materialien enthalten:
- Knopfzellenbatterien oder Münzbatterien.
Nach dem Reese’s Law ist die CPSC verpflichtet, Sicherheitsstandards für Verbraucherprodukte zu erlassen, um das Verletzungsrisiko für Kinder unter 6 Jahren durch das Verschlucken von Knöpfen oder Knopfzellenbatterien bei vernünftigerweise vorhersehbarem Gebrauch oder Missbrauch auszuschließen oder ausreichend zu verringern.
1. Anforderungen an die Vorverarbeitung
2. Missbrauchstests
3. Sicherheitsprüfung
4. Anforderungen an die Produkt- und Verpackungskennzeichnung
5. Anforderungen an die Bedienungsanleitung
Reese's Law und 16 CFR Teil 1263 decken ein breites Spektrum ab, darunter Verbraucherprodukte mit herausnehmbaren und nicht herausnehmbaren Knopfzellenbatterien oder in den USA vertriebene Knopfzellenbatterien. Diese Anforderungen gelten für alle Allzweck- oder Kinderprodukte, die solche Batterien verwenden, einschließlich Einzelzellenbatterien mit einem Durchmesser, der ihre Höhe überschreitet, oder alle anderen Batterien, die laut CPSC ein Verschluckungsrisiko darstellen (professionelle oder kommerzielle Spielzeuge und Produkte sind davon ausgenommen). Zu den Produktkategorien gehören Unterhaltungselektronik, IT-Geräte, Audio und Video, Gebrauchsgüter, Zubehör, Bekleidung und Schuhe.
Definition von Knopfzellenbatterien: „Knopfzellenbatterien oder Knopfzellenbatterien“ gemäß der Definition in 16 CFR Teil 1263 beziehen sich auf Einzelzellenbatterien mit einem Durchmesser, der größer ist als die Höhe der Batterie. (Knopfzellen-Lithiumbatterien für Verbraucherprodukte (Haushaltsprodukte) mit einem Durchmesser ≤ 32 mm und einem Durchmesser, der größer ist als die Höhe, aber in einigen Endproduktnormen können zusätzliche Anforderungen gelten.)
Diese Regel schließt Zink-Luft-Knopfzellenbatterien oder Knopfzellen vom Geltungsbereich von 16 CFR Teil 1263 aus.
- Batteriefächer, die auswechselbare Knopfzellenbatterien oder Knopfzellen enthalten, müssen gesichert sein. Zum Öffnen sind entweder Werkzeuge oder mindestens zwei unabhängige und gleichzeitige manuelle Aktionen erforderlich, um kleinen Kindern den einfachen Zugriff zu verwehren.
- Knopfzellenbatterien oder Knopfzellenbatteriefächer dürfen bei Gebrauchs- und Missbrauchstests nicht freigelegt oder freigegeben werden.
- Die gesamte Produktverpackung muss Warnhinweise enthalten.
- Wenn möglich, müssen Warnhinweise auch auf dem Produkt selbst angebracht werden.
- Beiliegende Anweisungen und Handbücher müssen alle zutreffenden Warnhinweise enthalten.
Abschnitt 3 des Reese’s Law schreibt vor, dass „jede Knopfzellenbatterie oder Knopfzellenbatterie, die in einem Verbraucherprodukt verwendet wird, das in die Vereinigten Staaten verkauft, zum Verkauf angeboten, für den Verkauf hergestellt, im Handel vertrieben oder importiert wird, oder die einzeln in einem Verbraucherprodukt enthalten ist, das verkauft, zum Verkauf angeboten oder für den Verkauf hergestellt wird, den Anforderungen von 16 CFR § 1700.15 (Verpackungsnormen zur Giftprävention) entsprechen muss.“
Diese Anforderung trat am 12. Februar 2023 in Kraft.
Daher muss jedes regulierte Produkt, das nach dem 12. Februar 2023 hergestellt oder importiert wird, diese Verpackungsanforderung erfüllen. Jede Knopfzellenbatterie oder Knopfzellenbatterie, die verkauft, zum Verkauf hergestellt, in die Vereinigten Staaten importiert oder einzeln in Verbraucherprodukte eingearbeitet wird, muss den Anforderungen an kindersichere Verpackungen der Verpackungsnormen zur Giftprävention entsprechen.
Diese Verpackungsanforderungen gelten nicht für Knopfzellenbatterien oder Knopfzellen, die vor dem 12. Februar 2023 hergestellt oder importiert wurden.
Gemäß den Vorschriften unterliegen Knopfzellenbatterien oder Knopfzellenbatterieverpackungen, die den Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen von ANSI C18.3M entsprechen, nicht den speziellen Verpackungsanforderungen von Abschnitt 3 des Reese’s Law.
Abschnitt 3 des Reese’s Law schreibt eine spezielle Verpackung (kindersichere und seniorenfreundliche Verpackung) für Knopfzellenbatterien oder Knopfzellen vor, unabhängig davon, ob sie einzeln verkauft oder in Verbraucherprodukten enthalten sind.
Abschnitt 14(a) des Consumer Product Safety Act (CPSA) verpflichtet Hersteller von Verbraucherprodukten, die den vom CPSC durchgesetzten Vorschriften, Standards oder Verboten unterliegen, zur Ausstellung eines Children's Product Certificate (CPC) oder eines General Certificate of Conformity (GCC), um die Einhaltung der Standardanforderungen nachzuweisen.
Zertifikate für Produkte, die Abschnitt 2 des Reese's Law unterliegen, müssen je nach den geltenden Anforderungen den Verweis „16 CFR § 1263.3 – Verbraucherprodukte, die Knopfzellenbatterien oder Knopfzellen enthalten“ oder „16 CFR § 1263.4 – Verpackungsetiketten für Knopfzellenbatterien oder Knopfzellenbatterien“ enthalten.
Zertifikate für Produkte, die Abschnitt 3 des Reese's Law unterliegen, müssen den Verweis „PL 117-171 § 3(a) – Knopfzellenbatterie oder Verpackung von Knopfzellenbatterien“ enthalten.
1. Missbrauchstests
- Tragbare Produkte müssen 3 Stürze überstehen, während Handprodukte 10 Stürze (jeweils aus einer Höhe von 1 Meter auf eine horizontale, harte Oberfläche) überstehen müssen.
- Abdeckungen bzw. Türen von Gehäusen oder Batteriefächern müssen 3 2J-Aufpralltests unterzogen werden.
- Rolltest: Wenden Sie 10 Sekunden lang eine Kraft von 330 N auf freiliegende Oberflächen an, indem Sie eine Fläche von etwa 100 mm x 250 mm verwenden.
- Nach den Tests A, B und C wenden Sie mit der Prüfsonde 11 von IEC 61032 10 Sekunden lang eine Kraft von 45 N an, wobei die Batterie intakt bleiben muss. Während der Prüfung müssen die Abdeckung und die Tür des Batteriefachs nicht geöffnet werden, sodass die normale Funktion erhalten bleibt.
2. Prüfung der sicheren Installation: Für die sichere Installation von Batterien, die nicht von Benutzern bewegt oder ersetzt werden können, wenden Sie mit einem Haken 10 Sekunden lang eine nach außen gerichtete Kraft von 20 N an. Die Batterie darf sich nicht lösen.
Beachten Sie, dass gemäß Abschnitt 3 des Reese's Law die Tests der speziellen Verpackungsanforderungen des PPPA nicht von einem CPSC-zugelassenen Drittlabor durchgeführt werden müssen. Daher müssen Knopfzellenbatterien oder separat verpackte, aber in Kinderprodukten enthaltene Knopfzellen nicht von einem CPSC-zugelassenen Drittlabor getestet werden. CPCs für solche Kinderprodukte müssen dennoch einen Verweis auf Abschnitt 3 des Reese's Law und andere anwendbare Produktsicherheitsregeln für Kinder enthalten.
Allgemeine Anforderungen an Verpackungsetiketten für Knopfzellenbatterien oder Knopfzellenbatterien:
1. Alle Warnhinweise müssen deutlich sichtbar, deutlich erkennbar, eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein.
2. Die Farbe der Warnhinweise muss einen Kontrast zur Hintergrundfarbe bilden, auf der sie gedruckt sind.
3. Warnhinweise müssen in englischer Sprache erfolgen.
4. Wenn es zusammen mit einem Sicherheitswarnsymbol (dreieckiges Ausrufezeichen) verwendet wird, muss es dem Signalwort vorangestellt werden. Die Unterkante des Sicherheitswarnsymbols muss sich auf derselben horizontalen Linie befinden wie die Unterkante des Signalworts, und die Höhe muss gleich oder größer als die Höhe der Buchstaben des Signalworts sein.
5. Das Signalwort „Warnung“ und das Sicherheitswarnsymbol müssen in schwarzer Schrift auf orangefarbenem Hintergrund stehen, es sei denn, es steht im Widerspruch zu den Absätzen (1) und (2) oder es ist nur eine Farbe vorhanden. In diesem Fall müssen sich Signalwort und Sicherheitswarnsymbol deutlich vom Hintergrund abheben, auf dem sie gedruckt sind. Signalwörter dürfen nur in Großbuchstaben ohne Serifen erscheinen.
6. Bestimmte Texte in Meldungsfeldern müssen fett und in Großbuchstaben dargestellt sein, wie im Beispiel des Warnhinweises gezeigt.
7. Bei der erforderlichen Kennzeichnung von Knopfzellenbatterien und deren Verpackungen muss die Größe von Wörtern wie Signalwörtern, Gefahrenhinweisen usw. von der Fläche des primären Anzeigefelds abhängen.
Anforderungen an Warnhinweise für Knopfzellenbatterien oder deren Verpackungen:
1. Die Hauptanzeigefläche der Verpackung muss Warnhinweise enthalten. Der Durchmesser des Symbols muss mindestens 8 Millimeter (0,3 Zoll) betragen. Der Text muss die folgenden Warnhinweise enthalten:
2. Wenn der Platz nicht ausreicht, um das vollständige Warnschild wie in Abbildung 1 dargestellt anzubringen, platzieren Sie das Symbol aus Abbildung 2 auf dem Hauptanzeigefeld und den anderen Warntext auf dem sekundären Anzeigefeld. Der Durchmesser des Symbols muss mindestens 20 Millimeter betragen. Der Text muss die folgenden Warnungen enthalten, wie in der Abbildung dargestellt.
3. Auf der Haupt- oder Zweitanzeige müssen sicherheitsrelevante Angaben gemacht werden:
(i) Bis zur Verwendung in der Originalverpackung aufbewahren.
(ii) Entsorgen Sie verbrauchte Batterien sofort und bewahren Sie sie außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Werfen Sie Batterien nicht in den Hausmüll.
4. Für Knopfzellenbatterien oder Knopfzellenbatterieverpackungen, die von Verbraucherprodukten getrennt sind, gilt nur Absatz (2).
Ja, 16 CFR § 1263.3 gilt für Verbraucherprodukte, die Knopfzellenbatterien oder Knopfzellen enthalten oder für die Verwendung solcher ausgelegt sind. Produkte, die keine Knopfzellenbatterien enthalten, diese aber verwenden können, müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.
Für Produkte, die Abschnitt 3 des Reese's Law unterliegen, der die folgenden Verpackungsanforderungen beinhaltet: 16 CFR §1700.15, müssen sowohl Kinder- als auch Erwachsenentests gleichzeitig durchgeführt werden.
Hersteller oder Importeure von Produkten, die den Anforderungen des Reese'schen Gesetzes unterliegen, müssen für Kinderprodukte ein Children's Product Certificate (CPC) bzw. für allgemeine Produkte ein General Certificate of Conformity (GCC) ausstellen.
Sofern in spezifischen Normen nichts anderes angegeben ist, verpflichtet Abschnitt 14(a) des CPSA Hersteller und Importeure bestimmter allgemeiner Produkte (d. h., keine Kinderprodukte) zur Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften oder anderer ähnlicher Regeln, Verbote, Normen oder Vorschriften unter der Zuständigkeit der CPSC, um nachzuweisen, dass ihre Produkte den geltenden Produktsicherheitsvorschriften entsprechen.
Nicht unbedingt. Ein referenziertes Farbschema ist nur erforderlich, wenn Etiketten in mehr als einer Farbe gedruckt werden (z. B. in einer anderen Farbe als Schwarzweiß).
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