WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) bezeichnet die Richtlinie zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Seit dem 13. August 2005 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) auf dem EU-Markt gesetzlich verpflichtet, die Kosten für das Recycling ausrangierter Produkte zu tragen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, eigene Recyclingpläne und -einrichtungen einzurichten, um sicherzustellen, dass Endnutzer ihre Altgeräte bequem und kostenlos entsorgen können.
Jeder Verkäufer, der Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland vertreibt oder verkauft hat, muss sich für die WEEE-Registrierung registrieren. Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Etiketten der Produkte müssen das WEEE-Recyclingsymbol aufweisen.
Frankreich hat die WEEE-Richtlinie als DEEE (Déchet d'équipement électrique et électronique) in seine nationale Gesetzgebung umgesetzt. Es legt die Recyclinganforderungen für in Frankreich verkaufte Elektro- und Elektronikgeräte fest.
WEEE ist eine verbindliche Regelung und Verkäufer müssen eine WEEE-Registrierung durchführen, bevor sie Produkte auf den EU-Markt bringen. Die Einhaltung beginnt bereits bei der Vorbereitung des Produkts für den Verkauf.
Die WEEE-Registrierung verpflichtet Hersteller elektronischer Produkte, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen, einschließlich des Recyclings nach der Entsorgung. Elektronische Produkte, die in der EU verkauft werden, darunter auf Plattformen wie Amazon, AliExpress und eBay, müssen registriert werden.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in sechs Hauptgruppen eingeteilt:
1. Wärmetauscher
Kühlschränke, Klimaanlagen, Wärmepumpen usw.
2. Anzeigegeräte für Privathaushalte
Monitore, Fernseher, Tablets usw.
3. Lampen/Glimmentladungslampen
Glühlampen, Leuchtstofflampen, Entladungslampen usw.
4. Große elektronische Geräte
Elektronik mit Außenmaßen über 50 cm.
5. Elektrische und elektronische Kleingeräte
LED-Taschenlampen, Bluetooth-Thermometer, Staubsauger usw.
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte
Kabel, Telefone, Router usw.
Über 80 % der Registrierungen entfallen auf die Kategorie „Kleine elektrische und elektronische Geräte“, darunter:
- LED-Streifen, Schminkspiegel, Kameras, Drohnen usw.
1. E-Commerce-Plattformen können nicht registrierte Produkte entfernen.
2. Wettbewerber können Verstöße melden, die zur Vernichtung von Produkten und zu Anwaltskosten führen können.
3. Bei Feststellung durch die deutschen Behörden (Stiftung EAR oder Umweltschutzbund) können folgende Strafen verhängt werden:
- Geldstrafen bis zu 100.000 Euro;
- Beschlagnahme aller Gewinne in Deutschland;
- Ein Verbot des Produktverkaufs.
1. Die Gebühren werden jährlich berechnet. Bereiten Sie sich daher rechtzeitig auf die Verlängerung vor.
2. Die Einhaltung der WEEE-Vorschriften in Deutschland wird häufig überprüft, böswillige Ladenschließungen kommen jedoch selten vor.
3. Vermeiden Sie häufige Wechsel des Recyclingpartners, da Änderungen kostspielig und zeitaufwändig sind.
4. Verwechseln Sie die WEEE-Zertifizierung nicht mit der Registrierung. Die Zertifizierung ist etwas anderes und wird häufig missverstanden.
1. Englische und chinesische Kopien der Gewerbeerlaubnis;
2. Ausweis des gesetzlichen Vertreters (Vorder- und Rückseite);
3. Produktdetails (Kategorie, Marke, Abmessungen) und Bilder mit Logos;
4. Amazon-Shop-Informationen und Produktlinks;
5. Kontakt-E-Mail und Telefonnummer;
6. Deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (optional, aber empfohlen).
1. Gewerbeschein, gesetzlicher Vertreter und Filialinformationen;
2. Französisches WEEE-Antragformular (bereitgestellt von der chinesischen JJR-Plattform);
3. Registrierungsdelegationsvereinbarung (bereitgestellt von der China JJR-Plattform).
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