Das “CE”-Zeichen ist ein Produktsicherheitszertifikat und dient als „Reisepass“ für Hersteller, um den europäischen Markt zu betreten. Es gilt hauptsächlich für Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft werden.
Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst 30 Mitgliedstaaten:
Derzeit gehören zum EWR drei der vier Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA): Island, Liechtenstein und Norwegen (die Schweiz ist ausgeschlossen) sowie die 27 EU-Mitgliedstaaten:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Bitte beachten Sie, dass das Vereinigte Königreich früher Mitglied des EWR war, aber am 31. Januar 2020 offiziell den „Brexit“ vollzogen hat und seit 2021 kein EWR-Mitglied mehr ist.
Die CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz nicht verpflichtend, jedoch dürfen mit CE-Kennzeichnung versehene Produkte auf den Schweizer Markt gelangen. Das CE-Zeichen gilt nur für Waren, die in die EU (oder den EWR) exportiert werden und unter EU-Richtlinien fallen.
Die CE-Zertifizierung gilt für eine Vielzahl von Produktkategorien, darunter unter anderem:
- Elektrische und elektronische Geräte: Haushaltsgeräte, Beleuchtung, IT-Geräte usw.
- Maschinen: Industrie-, Agrar- und Baumaschinen.
- Medizinprodukte: Von einfachen OP-Handschuhen bis zu komplexen medizinischen Geräten.
- Spielzeug: Um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe usw.
1. Festlegen der relevanten Richtlinien: Unternehmen müssen bestimmen, welche EU-Richtlinien für ihr Produkt gelten. Je nach Produkttyp können verschiedene Richtlinien zutreffen, z. B. die Niederspannungsrichtlinie (LVD) oder die EMV-Richtlinie (EMC).
2. Produkttests: Unternehmen können ihre Produkte selbst testen oder eine unabhängige Prüfstelle beauftragen. Die Tests bewerten Sicherheit, Leistung und elektromagnetische Verträglichkeit.
3. Erstellung der technischen Unterlagen: Detaillierte Dokumentation zu Produktdesign, Herstellungsprozess und Testergebnissen ist erforderlich, um die CE-Konformität zu belegen.
4. Selbsterklärung oder Drittzertifizierung:
- Je nach Risikostufe des Produkts kann das Unternehmen eine Selbsterklärung abgeben oder eine Zertifizierungsstelle beauftragen.
- Bei einer Selbsterklärung übernimmt das Unternehmen die volle rechtliche Verantwortung für die CE-Konformität.
- Bei einer Drittzertifizierung führt eine externe Stelle strenge Prüfungen durch und stellt ein CE-Zertifikat aus.
5. Anbringen des CE-Zeichens: Nach erfolgreicher Zertifizierung muss das CE-Zeichen auf dem Produkt angebracht werden, wobei Größe und Platzierung den Vorschriften entsprechen müssen.
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