Wenn ein Produkt (oder Material) für Kinder unter 14 Jahren zum Spielen vorgesehen ist, muss es vor dem Inverkehrbringen auf den britischen oder europäischen Markt eine CE-Zertifizierung durchlaufen. Die Spielzeugsicherheitsrichtlinie (2009/48/EG) gilt für Spielzeug auf dem europäischen Markt und konzentriert sich auf die Sicherheit dieser Produkte, um sicherzustellen, dass Kinder keinen Schaden erleiden.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie (Produkte, die für Kinder unter 14 Jahren zum Spielen bestimmt sind) umfasst eine breite Palette von Produkten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Produkte, die in einem Spielwarengeschäft zu finden sind, tatsächlich unter die Spielzeugsicherheitsrichtlinie fallen. Die Richtlinie enthält eine Liste von Produkten, die nicht als Spielzeug gelten; einige dieser Produkte sind:
1. Produkte für Sammler ab 14 Jahren (mit dieser Absicht)
2. Sportausrüstung (einschließlich Inlineskates und Skateboards für Kinder > 20 kg)
3. Roller und andere Transportmittel, die für Sport oder den Straßenverkehr bestimmt sind
4. Puzzles mit mehr als 500 Teilen
5. Bildungsprodukte für den Unterricht unter Aufsicht eines Erwachsenen
6. Kinder-Modeaccessoires, die nicht zum Spielen bestimmt sind
Fällt Ihr Produkt unter die Spielzeugsicherheitsrichtlinie, kann es das CE-Zeichen erhalten. Ist das CE-Zeichen nicht anwendbar, müssen andere Vorschriften wie die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) beachtet werden. Tatsächlich gelten solche Vorschriften auch dann, wenn Spielzeug bereits unter die Spielzeugsicherheitsrichtlinie fällt, um sicherzustellen, dass keine Gefahren übersehen werden.
Die Spielzeugsicherheitsrichtlinie sieht zwei Konformitätspfade vor, die dem Hersteller zur Verfügung stehen:
1. Interne Produktionskontrolle (Zusammenfassung):
Dieser Weg basiert vollständig auf einer Eigenerklärung, obwohl der Hersteller externe Parteien für bestimmte Aufgaben beauftragen kann. Der Hersteller muss die harmonisierten europäischen Normen (hEN) anwenden und die Aufgaben gemäß Modul A der Verordnung 768/2008/EG erfüllen, darunter:
a. Dokumentation der Konformitätsbewertung
b. Zusammenstellung der technischen Unterlagen
c. Sicherstellung einer gleichbleibenden Produktion
d. Anbringung der CE-Kennzeichnung und anderer Konformitätsangaben
e. Ausstellen einer Konformitätserklärung
Die CE-Zertifizierung für Spielzeug kann auch die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) umfassen:
Dies gilt für elektrisches Spielzeug, einschließlich batteriebetriebenem Spielzeug oder solchem mit einem AC/DC-Netzteil. Neben den allgemeinen Spielzeugnormen EN71 müssen auch relevante EMV-Normen eingehalten werden, wie:
- EMI (Elektromagnetische Störungen): EN55022
- EMS (Elektromagnetische Störfestigkeit): EN50082-1
- Part 1: Physikalische und mechanische Tests für das gesamte Produkt
- Part 2: Entflammbarkeitstests für das gesamte Produkt
- Part 3: Toxizität, Auslaugung von 19 Schwermetallen, für berührbare Materialien
Die Kosten betragen für Part 1 und 2 zusammen 85 US-Dollar (ca. 80 Euro), für Part 3 120 US-Dollar (ca. 113 Euro) pro Material. Das bedeutet, dass die Kosten für ein Material bei 220 US-Dollar (ca. 208 Euro) liegen, wobei für jedes zusätzliche Material 80 US-Dollar (ca. 76 Euro) hinzukommen.
Dieser Weg erfordert, dass der Hersteller eine Drittpartei (benannte Stelle) beauftragt, um die CE-Kennzeichnung für das Spielzeug zu erhalten. Die Aufgaben sind ähnlich wie bei der internen Produktionskontrolle, jedoch überprüft die benannte Stelle die technischen Unterlagen und führt die Produktbewertung durch. Wenn das Produkt die Anforderungen erfüllt, stellt die benannte Stelle ein EC-Typgenehmigungszertifikat aus, das es dem Hersteller ermöglicht, die Konformitätserklärung abzuschließen.
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