Die Schweiz erkennt die CE-Zertifizierung ebenfalls an. Daher ist eine CE-Zertifizierung erforderlich, wenn Produkte in die Schweiz exportiert werden. Das chinesische JJR-Labor bietet Herstellern CE-Zertifizierungsdienste an. Kontaktieren Sie uns – wir können Ihnen helfen, bis zu 40 % der Zertifizierungs- und Testkosten zu sparen.
Das CE-Kennzeichen, das häufig auf der Verpackung vieler Produkte zu finden ist, weist darauf hin, dass das Produkt den relevanten Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums (European Economic Area, EEA) entspricht.
Die CE-Zertifizierung ist ein Produktkonformitätssystem der Europäischen Union (EU), das sicherstellt, dass Produkte die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz erfüllen. Das CE-Zeichen ist ein Sicherheitszertifikat, das bestätigt, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien und -Vorschriften erfüllt.
Jedes Produkt, das in die EU oder die Europäische Freihandelszone (EFTA) eingeführt wird, muss die CE-Zertifizierung durchlaufen und mit dem CE-Zeichen versehen sein. Daher dient die CE-Zertifizierung als Marktzulassungspass für den europäischen Markt.
Die CE-Zertifizierung ist in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) sowie in den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) erforderlich. Dazu gehören:
Europäische Union (EU) – 27 Länder:
- Westeuropa: Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich
- Südeuropa: Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Malta, Zypern
- Osteuropa: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien
- Nordeuropa: Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen
- Balkanregion: Kroatien, Slowenien
EFTA-Staaten:
- Die EFTA umfasst vier Länder, darunter die Schweiz. Allerdings ist das CE-Kennzeichen in der Schweiz nicht verpflichtend.
Zusätzlich akzeptieren einige Länder in Afrika, Südostasien und Zentralasien die CE-Zertifizierung.
Nach dem Brexit führt das Vereinigte Königreich die UKCA-Zertifizierung ein. Während der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021 blieb das CE-Zeichen gültig, aufgrund der Pandemie wurde diese Frist jedoch bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die CE-Zertifizierung ist für eine Vielzahl von Produkten erforderlich, die Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzanforderungen unterliegen. Dazu gehören:
1. Elektrische und elektronische Geräte: Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Klimaanlagen), Computer, Beleuchtung (LED-Lampen), Funkgeräte (Bluetooth-Kopfhörer), Industrieelektronik
2. Maschinen und Geräte: Industriemaschinen, Baugeräte, Landmaschinen, Elektrowerkzeuge, Logistikgeräte
3. Druckgeräte: Kessel, Gasflaschen, Wärmetauscher, Druckbehälter
4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Masken (FFP2, FFP3), Schutzkleidung, Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe
5. Baustoffe: Beton, Rohre, Glas, Türen, Fenster
6. Medizinprodukte: Thermometer, Blutdruckmessgeräte, Dentalgeräte, chirurgische Instrumente, Röntgengeräte
7. Spielzeug: Elektronisches Spielzeug, Plüschspielzeug, Lernspielzeug, Plastikspielzeug, Holzspielzeug
Nicht alle Produkte benötigen eine CE-Zertifizierung – dies hängt von den spezifischen gesetzlichen Anforderungen des Zielmarktes ab.
Die CE-Zertifizierung basiert auf einer Reihe von EU-Richtlinien, darunter:
1. Spielzeugsicherheit: 2009/48/EU
2. Tragbare Druckgeräte: 2010/35/EU
3. Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS): 2011/65/EU
4. Bauprodukte: Verordnung (EU) Nr. 305/2011
5. Persönliche Schutzausrüstung: Verordnung (EU) 2016/425
6. Medizinprodukte: Verordnung (EU) 2017/745
7. Niederspannungsrichtlinie: 2014/35/EU
8. Funkanlagen: 2014/53/EU
9. Druckgeräte: 2014/68/EU
Um nachzuweisen, dass ein Produkt den Richtlinien entspricht, müssen entsprechende Tests durchgeführt werden.
Für die CE-Zertifizierung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
1. Bedienungsanleitung
2. Sicherheitsdesign-Dokumente (z. B. Konstruktionszeichnungen)
3. Technische Spezifikationen oder Unternehmensstandards
4. Schaltpläne und Stromlaufpläne
5. Liste der wesentlichen Komponenten und Materialien
6. Kopien vorhandener Zertifikate für Bauteile
7. Weitere relevante Dokumente
1. Produktklassifizierung: Bestimmen der Produktkategorie nach CE-Richtlinien
2. Auswahl der Zertifizierungsstelle: Wahl einer anerkannten Prüf- und Zertifizierungsstelle
3. Antragstellung: Einreichung der erforderlichen Dokumente und Muster
4. Technische Prüfung: Überprüfung der Dokumente und Muster durch die Zertifizierungsstelle
5. Tests und Audits: Durchführung notwendiger Prüfungen und Bewertungen
6. Zertifizierungsentscheidung: Ausstellung des CE-Zertifikats bei erfolgreicher Prüfung
7. CE-Kennzeichnung: Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt
1. Größe: Die Mindesthöhe des CE-Zeichens beträgt 5 mm. Die Gesamtlänge sollte 12 mm nicht überschreiten.
2. Proportionale Skalierung: Das Zeichen muss proportional skaliert werden.
3. Platzierung: Sollte direkt auf dem Produkt oder – falls nicht möglich – auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten angebracht werden.
4. Deutlichkeit: Das Zeichen muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft sein.
5. Konformitätsbewertung: Das Produkt muss die relevanten EU-Richtlinien oder -Verordnungen erfüllen.
6. Technische Dokumentation: Der Hersteller muss technische Unterlagen aufbewahren, die den gesamten Herstellungs- und Konformitätsbewertungsprozess dokumentieren.
Die CE-Zertifizierung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zum europäischen Markt. Hersteller spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Produktkonformität mit EU-Sicherheits- und Umweltanforderungen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und Zusammenarbeit mit qualifizierten Prüfstellen kann der Zertifizierungsprozess effizient gestaltet und Kosten gesenkt werden.
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